Keine Macht dem Müll – Hintergrund unserer Arbeit

Über unsere Arbeit

Der Trottheide e.V. ist langjähriges Mitglied des anerkannten Naturschutzverbandes Grüne Liga Brandenburg e.V. Er profitiert von dessen Expertise ebenso wie von der des gemeinsamen Büros der Naturschutzverbände Bandenburgs.
Seit seiner Gründung hat sich der Trottheide e.V. gegen teils beträchtliche Widerstände der Strukturen und verschiedener staatlicher Funktionsträger in Brandenburg eingesetzt für

  • Transparenz der Informationen, Entscheidungen und Verfahren
  • Abhilfe durch Regierung, Aufsichtsbehörden und Parlament
  • Kontinuierliche Öffentlichkeits- und Pressearbeit
  • Öffentliche Aufmerksamkeit für einen Strafprozess in der Sache, der 2011 zu empfindlichen Strafen für zumindest zwei der Täter führte
  • Veranlassung von Untersuchungskonzepten zur Gefahrenabwehr (insbesondere durch das Helmholtz UFZ Leipzig),
  • mehrfache Beschaffung von Untersuchungsgeldern
  • kritische Begleitung der durch die staatlichen Stellen eingeleiteten Interventionen und bisher unzureichenden Untersuchungen
  • Veröffentlichungen zu den Missständen bis hin zur Mitwirkung in dem breit beachteten Film „Herr Wichmann aus der dritten Reihe“ des bekannten Filmemachers Andreas Dresen
  • eine Reihe von Anfragen im Landtag Brandenburg, damit Regierungsarbeit in dieser Angelegenheit mit der erforderlichen Aufmerksamkeit begleitet wird.
  • Beschwerden an die Landesregierung Brandenburg und die Europäische Kommission sowie die Europäische Bürgerbeauftragte
  • Petitionen an den Landtag Brandenburg und das Europäische Parlament

(Übersicht über die Dokumente am Ende dieser Seite)

Was bisher geschah – Historie im Detail

Der Trottheide e.V. hatte bei aller Klarheit seiner Forderungen direkt seit Entdeckung des Skandals und seiner eigenen Gründung 2006 lange Zeit immer noch gehofft, die staatlich Verantwortlichen zur ehrlichen Erhebung der Fakten im See und ggfls. dann auch der Gefahrenabwehr bewegen zu können.


Von welchen Fakten ist in der Trottheide für Lösungen auszugehen? 

Die Geschehnisse seit den  90er Jahren haben sich als Kriminalgeschichte entpuppt, deren Abarbeitung auch im Herbst 2025 noch keineswegs bewältigt ist. Im Interesse letztendlicher Abhilfe zum Schutz vom Mensch, Umwelt und Wasser konzentrieren wir uns hier im zusammenfassenden Überblick bis auf Weiteres auf die für Zukunftsentscheidungen  leitenden Fakten und die daraus folgenden Forderungen, unsere Arbeitsweise und Wege, die aktuellen Ziele und noch anstehende Entwicklungen zur Trottheide.

Zu adäquaten Lösungen führen nur nüchterne Fakten, transparente Handlungsstränge und kühle Köpfe. Was wissen wir also zum Stand in der Trottheide, wir, das sind das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), als eine wesentliche Aufsichtsbehörde, und auch die Bürgerschaft in- und außerhalb des Trottheide e.V.

  • Bei der Trottheide geht es um ein wertvolles, als Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Gebiet den höchsten Schutz der EU genießendes Stückes Umwelt und Natur. Der Schutz schließt die Menschen, die Umwelt und das Wasser ein und ist mit einem Verschlechterungsverbot verbunden. Anforderungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bei FFH- und Vogelschutzgebieten sind zu berücksichtigen.
  • 2006 wurden Zehntausende von Kubikmetern, wohl 32 000 m3 illegaler Sondermüllablagerungen von vielen Jahrzehnten Lebensdauer und beträchtlicher Giftigkeit entdeckt, von denen wohl noch 28 000 m3, inzwischen geflutet, dort liegen. 
  • Das Trottheide-Restloch entstammt einer Tongrube. Sie wurde nach den Aussagen von bis zuletzt dort Arbeitenden (Zeitzeugen) anders als rechtlich vorgesehen im Wesentlichen bis auf den Grund abgebaut, verfügt jedenfalls über keine nach unten undurchlässige Tonsicherheitsschicht mehr, die  den Eintrag von schädlichen Stoffen aus den Ablagerungen in das Grundwasser verhindern könnte. 
  • Auf eiszeitlichem Endmoränengebiet liegend soll die Berechenbarkeit der Grundwasserleiter nach Sachverständigen-Aussagen gemindert bis beseitigt sein. 
  • Die Überwachung der Grundwasserleiter seit der Zeit nach 1990 hat zudem erwiesen, dass sich die Grundwasserleiter in der Fließrichtung und -Höhe und in ihrer Interaktion mehrfach verändert haben. 
  • Die Berechenbarkeit des Grundwassergeschehens und damit der Verseuchungsrisiken ist danach also Illusion. Das gilt auch für die Zuflüsse aus den Ablagerungen.
  • Die Ablagerungen selbst sind nach Entdeckung 2006 gleichwohl nur ein einziges Mal in ungeflutetem Zustand und dann nicht mehr untersucht worden. Die zwischen 2006 und etwa 2010 in den Feststoff- und Wasserproben nachgewiesenen Stoffe waren  u.a. den sogenannten kmf-Substanzen (kanzerogen, mutagen, fruchtschädigend) zuzuordnen. Gemessen wurden u.a. hochkondensierte PAK wie Fluoranthen, Bezo(a)anthan, Benzo(Ghi)perylen, Phenol, Kresole und Pentachlorphenol; Flüssigkeitsproben wiesen Enterokokken und coliforme Keime auf. Die bereits durch die Gerichtsgutachter festgestellte Zeitbombe tickt also bereits.
  • Entgegen einer Vereinbarung zur Untersuchung  des gesamten Restlochs nach dem Stand der Wissenschaft zwischen dem LBGR/dem Trottheide e.V. und dem UFZ Leipzig 2012 (Sitzungs-Protokoll aus 2012) sind in der Folgezeit die Ablagerungen selbst von Untersuchungen immer ausgenommen worden. 
  • Zwar liegt das einst saubere Seewasser und Grundwasser im Übrigen durch die Austräge aus den Ablagerungen mit ihrer Belastung nach den UFZ-Ergebnissen 2023/2024  bisher „nur“ im Bereich wenig kontaminierter Oberflächenwasserproben von kleinen und großen Fließgewässern (Projektbericht UFZ). 
  • Nur eine einzige Probe von 10 cm Tiefe des darüber liegenden Sediments an einem einzigen Punkt ist im Rahmen des Projekts des LBGR mit dem UFZ Leipzig 2023/2024 genommen worden. Doch schon dabei zeigte sich im Sediment direkt über der Ablagerung eine nicht unerhebliche Belastung mit einer Vielzahl von Chemikalien von Dioxin-ähnlicher Toxizität, d.h. Giftigkeit, von denen einige auch die (wenigen existierenden)  Schwellenwerte nach dem Bodenschutzgesetz und der Altlastenverordnung zu Lasten der Schutzgüterüberschreiten. Auffällig hohe Werte mit sehr hohem Gehalt an Schadstoffen – häufig um den Faktor 10-50 über derjenigen der anderen Sedimentproben (Projektbericht UFZ) – wurden gemessen. Das bestätigt die Warnungen der erwähnten Gerichtsgutachter
  • Und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die damals schon eindeutig erkannten Schadstoffe zwischenzeitlich entschärft, auf andere Weise unschädlich geworden oder gar verschwunden sein könnten.
  • Im Gegenteil hat das UFZ mit seinen dem Stand der Wissenschaft und Technik folgenden modernen Erkennungs- und Auswertungsmethoden  auf Grundlage deutlich weniger Probenmaterial die Existenz Hunderter von weiteren kritischen Stoffen in der Trottheide nachgewiesen, die dem LBGR und seinen Untersuchungs-Auftragnehmern fast 20 Jahre lang nicht aufgefallen waren.
  • Hinzu kommt, dass bei der Anhäufung derartiger Abfallstoffe eine Vielzahl unkontrollierter biochemischer und chemisch-physikalischer Umsetzungsprozesse abläuft, wobei die Ausgangsstoffe zum Teil in mobile Reaktionsprodukte umgewandelt werden und den Abfallkörper im Wesentlichen über den Gas- und Wasserpfad verlassen können. Solche Prozesse könnten auch noch durch die Flutung von Ablagerungen nach den ersten  Messungen angetrieben worden sein.
  • Es ist nicht auszuschließen, dass eine Veränderung der Rahmenbedingungen (u.a. der geohydraulischen Verhältnisse) zu erhöhten Austrägen führt, wenn sich z.B. Grundwasserströme infolge menschlicher Eingriffe oder durch klimatisch bedingte sinkende Grundwasserbildung verändern (Projektbericht UFZ). In Brandenburg sind solche Entwicklungen nicht unwahrscheinlich. Das UFZ schließt nicht aus, dass eine akute Gefahr in Zukunft eintreten kann.
  • Trotzdem signalisiert und beharrt das LBGR darauf, sein lückenhaftes System fortführen zu wollen. Es interpretiert dazu  im Bericht zur Petition Nr. 1433/7 vom 10.4.25 die Schlussfolgerungen des UFZ entgegen Wortlaut und Faktenlage ohne Rücksicht auf den erkennbaren offenen Dissens um.
  • Die Grube nicht in Richtung Sondermülldeponie zu räumen und nicht einmal den aktuellen Zustand der Ablagerungen im Wasser vollständig zu untersuchen, vielmehr das Monitoring der Zustände von See- und Grundwasser trotz der vom UFZ klar benannten künftigen Risiken unter Einsatz veralteter Technik und eines unzuverlässigen Messsystems weiter wie bisher zu betreiben, ist unverständlich und unverantwortlich. Was steckt dahinter? 


Aktuelle Forderungen aufgrund dieser Fakten:

Trottheide e.V. – Forderungen zur besseren Überwachung durch Monitoring Stand 30.9.25, die selbstverständlich, aber bisher im Wesentlichen nicht erfüllt sind.

Die jetzt erforderlichen Maßnahmen weit in die Zukunft denken, dies  nicht irgendwann mit verschwommenen Begründungen sondern mit den naheliegenden Schlussfolgerungen jetzt.

  1. Eindeutige Informationen über den aktuellen Zustand in den illegalen Ablagerungen
  2. Eindeutige Vergleichbarkeit der Messergebnisse über die Jahre
  3. Erkenntnis, dass die unterliegende Tonschicht beträchtlich durchbrochen ist
  4. Verzicht auf Maßnahmen, welche  die Transparenz des Abstroms und der Austragung nach oben beeinträchtigen
  5. Grundwassergleichenpläne  für obere und untere Grundwasserleiter
  6. Eindeutige Informationen auch aus der Grundwasserebene im Abstrom, im Ober-, Mittel- und Unterpegel 
  7. Beprobung See- und Grundwasser je 2x im Jahr
  8. Technisch hinreichende, exakte und aussagefähige Methoden der Probenentnahme und Befundung
  9. Sicherung qualifizierten Monitorings auf lange Zeit 
  10. Die jetzt erforderlichen Maßnahmen weit in die Zukunft denken, dies  nicht irgendwann mit verschwommenen Begründungen sondern mit den naheliegenden Schlussfolgerungen jetzt.

Über Wege unserer Arbeit

Spätere Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative hatten schon früh Verdacht auf illlegale und gefährliche Müllentsorgunggeschöpft, sich nach  fruchtlosen Hinweisen an Aufsichts- und Ordnungsbehörden  2006 selbst auf die Lauer gelegt und eines Tages die nächtlichen  Sondermülltransporte in die Trottheide aufgedeckt. Jetzt mussten die Behörden reagieren. 

Der Trottheide e.V. wurde dann 2006 unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit gegründet. Das ganze Ausmaß der Sündenregister einiger beteiligter Personen, Unternehmen und auch Verwaltungen und die dadurch ausgelösten und immer weiter beförderten Missstände  kamen dann nach und nach an das Licht. Dabei waren ebenso wie bei den Sanierungsbedarfen erhebliche, teils wenig durchsichtige Widerstände der Strukturen und verschiedener staatlicher Funktionsträger in Brandenburg zu überwinden. Auf die Bereinigung der skandalösen Zustände in der Trottheide wirkt unsere Bürgerinitiative mit vielen Kräften bis heute hin. 

Die Bürgerschaft und auch wir fragen uns: Was  soll aus der Trottheide werden? Wann können wir wieder in sauberem Wasser angeln und baden, wann ohne Verbotsschilder hier wandern und die Natur genießen? Sind Einflüsse auf das Trinkwasser auszuschließen?

Die Bürgerinitiative ist langjähriges Mitglied des anerkannten Naturschutzverbandes Grüne Liga Brandenburg e.V.. Diese unterstützt  uns ebenso wie das gemeinsame Büro der Naturschutzverbände Brandenburgs.

Seit 2006 ging es besonders um

  • die Erhebung von Fakten zum Ausgangszustand (z.B. Zeitzeugen, Akteneinsicht), zu den Zuständen, Entwicklungen und zu  konkreten Lösungsansätzen.
  • Transparenz der Informationen und Entscheidungen staatlicher Organe und deren Rollen in diesem Skandal
  • Abhilfe durch Regierung, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und das Parlament Brandenburgs, Bundesbehörden und die Europäischen Union (EU), über Kleine Anfragen im Landtag Brandenburg und Beschwerden an die Landesregierung Brandenburg und die Europäische Kommission, Petitionen an den Landtag Brandenburgs und das EU-Parlamment
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit, bis hin zum Strafverfahren  mit empfindlichen Freiheitsstrafen gegen einige der Täter in dieser Sache 
  • Mitwirkung in einem breit beachteten Film „Herr Wichmann aus der dritten Reihe“ des bekannten Filmemachers  Andreas Dresen

ab 2021 um

  • die verbesserte Zusammenarbeit mit dem LBGR nach einer Bürgerversammlung 2021, in der die Wogen hochgingen,  mit Diskussion im Klartext und in Anwesenheit einen neuen LBGR-Präsidenten mit danach erhobenen Verfahrens-Forderungen (Schreiben des Trottheide e.V. an Präsident Fritze vom 29.1.2022)
  • seit 2023 die Modernisierung und Vervollständigung der Gefahrenanalyse und adäquate Schlussfolgerungen über ein Projekt mit dem hochrangigen, renommierten Leipziger UFH-Umweltinstitut der deutschen Helmholtz-Gesellschaft 
  • aus diesem Anlass ab Juni 2023 auch eine Kooperationsvereinbarung  zur Gefährdungsabschätzung und Umsetzung von Schlussfolgerungen des UFZ in gegenseitiger Transparenz und Verfahrensabstimmung mit dem LBGR
  • nach Vorlage des Prüfberichts des UFZ mit Schlussfolgerungen im Juni 2024 Klärung  der Einleitung der Prüfung fälliger Forderungen an das LBGR
  • nach einer deutlichen Eintrübung der Kooperationsbereitschaft des LBGR seit Sommer 2024 auch die kritische Prüfung der Rechtlage und des richtigen Zeitpunkts im Zusammenhang mit möglichen Verbandsklagen von der Landes- bis zur EU-Ebene. Allerdings sollten gerichtliche Verfahren das letzte Mittel sein.
  • klare Forderungen des Trottheide e.V. zum Monitoring des Grund- und Seewassers in der Bürgerversammlung am 30.9.25 zur Früherkennung der Risiken in und aus der Trottheide (siehe oben unter Aktuelle Forderungen). In dieselbe Richtung hatte sich die Bürgerversammlung am 30.9.25 nach  einer sehr kritischen Würdigung der Positionen des LBGR und nach eingehender Diskussion ausgesprochen. Deshalb auch
  • Zurückweisung der in verschiedenen Veröffentlichungen (u.a. sog. https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/aktuell/buergerinformationen/tontagebau-marienthal-trottheide Stand 30.9.25/; Abschließender  Bericht des LBGR vom 10.4.2025,  betr. Die Petition Nr. 1433/7 vom 11.2.20 22; Äußerungen  des LBGR auch in der Bürgerversammlung vom 30.9.25 (dazu Presseerklärung des Trottheide e.V. 1.10. 2025)verkündeten Haltung des LBGR, das nicht gepflegte, überholte, unvollständige, dem Stand der Technik nicht mehr gerechte bisherige Monitoring-System ab 2025 weiter einzusetzen (siehe vorstehend „Von welchen Fakten ist in der Trottheide für Lösungen auszugehen?“). 
  • Das LBGR hat Interesse an unserem Forderungskatalog signalisiert und wieder gemeinsame Beratungen in Aussicht gestellt. 

Aktuelles Ziel Oktober 2025,

  • Durchsetzung der 10 Forderungen vom 30.9.2 für ein besseres Monitoring 

Was steht noch an

Der Blick in die Zukunft hat auch Folgendes ins Auge zu nehmen:

In der Luft liegt eine Entlassung der Trottheide aus dem Bergrecht. Immerhin ist die Widmung für den Ton-Abbau seit vielen Jahrzehnten gegenstandslos und auch die Nachfolge-Widmung für Ferienwohnungen hat sich im Nichts verloren und fatale Entwicklungen ausgelöst. Doch sind die Fehlentwicklungen seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts unter Geltung des Bergrechts entstanden. Und die Folgen sind nach § 48 Bundesberggesetz im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes zu beseitigen. Die Regeln dafür sind klar.

Der Eigentümer hat dem LBGR unter Beteiligung  der Fachbehörden (z.B. Abfall-, Umwelt- und Wasserschutz) einen Entwurf des Abschlussbetriebsplans vorzulegen.  Das LBGR hat dessen Genehmigungsfähigkeit zu prüfen und ggfls. erforderliche Änderungen nach dem Bundesberggesetz durchzusetzen. Auch wenn das LBGR in der letzten Zeit den Anschein erweckt: Beschränkung auf Monitoring der verbleibenden Sondermüllablagerungen – und dies  auch noch in der wie beschrieben (Aktuelle Forderungen)  unzureichenden Variante – verbietet sich danach. Und auch die Abdeckung der Ablagerungen wäre angesichts der Fakten in der Trottheide keine Lösung. Trotz konkreter Nachfragen des Trottheide e.V. hat das LBGR bisher auch nicht bestätigt, dass  und wozu es mit seinen Mitteln den Eigentümer entsprechend aufgefordert hat und mit welchem  Ergebnis. Dies ist jedoch keine nur interne Angelegenheit des LBGR und des Eigentümers.

Schon zum Monitoring  von See- und Grundwasser und den Ablagerungen selbst war der Unternehmer/Eigentümer seit 2006, also seit fast 20 Jahren verpflichtet. Jedoch hat das LBGR jeweils im Wege der Ersatzvornahme die Notwendigkeit einer direkten Bekämpfung akuter Gefahren geprüft, um auch  ggfls. erkannte akute Gefahren abwehren zu können. Diese Ersatzvornahme kann als vorläufige Kostenlast des steuerfinanzierten öffentlichen Haushalts auf das in der zeitlichen Situation akut Nötigste zur Gefahrenabwehr beschränkt sein. Die Realisierung war allerdings im Fall der Trottheide selbst insoweit zu mager und zu schwach angelegt. 

Unsere Bereitschaft zu gemeinsamen Schlussfolgerungen aus dem UFZ-Bericht bezogen sich zunächst auf die Erfüllung der 10 Forderungen zum Monitoring. Schon dies lag wegen durchaus vorhandener Wasserbelastung bereits an der Untergrenze des Vertretbaren. Das geforderte qualifizierte Monitoring zielt nur auf ggfls. rasche Erkennbarkeit akuter Gefahren. Es konnte schon in der Sache nicht auf deren für den Abschlussbetriebsplan zu fordernde Beseitigung gerichtet sein und wäre dazu auch bei Weitem nicht hinreichend.

Denn mit dem Abschlussbetriebsplan, der nach Vollzug  den Übergang der Verantwortung auf bisher abgeblockte Behörden zur Folge haben wird, müssen Langzeitgefahren ausgeschlossen werden. Der Abschlussbetriebsplan muss deshalb auf Kosten der für die Gefahr Verantwortlichen das verursachte Problem auf Dauer bereinigen. 

Ersatzvornahme und Abschlussbetriebsplan betreffen also unterschiedliches Recht, unterschiedliche Beteiligte und unterschiedliche Entscheidungsräume der öffentlichen Hand. Begnügte sich also der Abschlussbetriebsplan allein mit der Ersatzvornahme, würden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, sondern unterlaufen.

Entscheidend werden dafür die in diesem Fall vom LBGR beabsichtigten Genehmigungsvoraussetzungen für den Abschlussbetriebsplan sein. Auch dazu ist das LBGR bisher eine Antwort auf unsere Fragen schuldig geblieben. Zu vermeiden ist, dass die Verseuchung der Trottheide eine unendliche Geschichte wird.

Es gibt noch viel zu tun.

Dokumente

Die Historie des Umweltskandals ist bisher leider ein abschreckendes Beispiel für isolierte und unzureichende Verwaltungs- und Bewältigungskultur in unserem Land Brandenburg, dessen Umwelt und Natur es doch gerade zu schützen gilt. Als Bürgerinitiative Trottheide e.V. setzen wir uns, gemeinsam mit unseren Unterstützer:innen für die Idee einer kooperativen, auf Synergie angelegten Bürgergesellschaft ein.

Die folgenden Dokumente geben einen guten Einblick über unsere unermüdliche Arbeit und die Früchte, die sie bisher tragen durfte. Falls die ausführliche Historie unten noch Fragen offen lässt, stehen wir hier gerne zur Verfügung.

Presseerklärung 01.10.2025

Kurzzusammenfassung
Presseerklärung, Dokument folgt

Kurzzusammenfassung
Auswertung Akteneinsicht LBGR mit Vorbemerkung Stand 1.2.2024 zu Entwicklung seit Stand 1.6.2022
Kommentar des Trottheide e.V.
Ringen um Information

Kurzzusammenfassung
Karte zu europarechtlich geschütztem Vogelschutz-Gebiet Trottheide
Kommentar des Trottheide e.V.
Wichtig für auch durch LBGR zu verteidigendes Schutzniveau

Kurzzusammenfassung
Karte zu europarechtlich geschütztem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
Kommentar des Trottheide e.V.
Wichtig für auch durch LBGR zu verteidigendes Schutzniveau

Kurzzusammenfassung
Karte des Naturparks Uckermärkische Seen, der an das Schutzgebiet mit der Trottheide angrenzt
Kommentar des Trottheide e.V.
Mögliche Schäden aufgrund ungeklärter Emissionen aus Ablagerungen Trottheide

Kurzzusammenfassung
Karte des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes Fürstenberger Wald- und Seengebiet
Kommentar des Trottheide e.V.
Mögliche Schäden aufgrund ungeklärter Emissionen aus Ablagerungen Trottheide

Kurzzusammenfassung
Presseinformation nach Bürgerversammlung 2021, Akteneinsicht April 2022 und Mitgliederversammlung Trottheide e.V. Juli 2022 zu den Forderungen des Trottheide e.V.
Kommentar des Trottheide e.V.
Übersicht zum Zwischenstand der Entwicklungen

Kurzzusammenfassung
Petition an Landtag Brandenburg
Kommentar des Trottheide e.V.
Teil der von Trottheide e.V. eingeleiteten Lösungshilfen

Kurzzusammenfassung
Forderungskatalog nach Bürgerversammlung
Kommentar des Trottheide e.V.
Einstieg in neue Phase erklärter gemeinsamer Kooperationsziele LBGR/Trottheide e.V.

Kurzzusammenfassung
Information der Presse zu Positionierungen Kreis Oberhavel und Trottheide e.V.
Kommentar des Trottheide e.V.
Bestätigt durch mehrere Gerichtsgutsachten und wesentliches Glied in Informationskette zum Schadenspotenzial in der Trottheide

Kurzzusammenfassung
Vorbereitung der Klage gegen das Land Brandenburg wegen Trottheide-Rechtsverstößen
Kommentar des Trottheide e.V.
Klage weiter in Vorbereitung, aber bis zum Ergebnis der kooperativen Verhandlungen mit LBGR zurückgestellt

Kurzzusammenfassung
Kernaussagen Grundwasserberührung
Kommentar des Trottheide e.V.
Wichtig für Sanierungsentscheidung

Kurzzusammenfassung
Detaillierter Verhandlungsverlauf und konsentiertes Ergebnis zwischen LBGR, HelmholtzUFZLeipzig und Trottheide e.V.
Kommentar des Trottheide e.V.
Wesentlicher Ausgangspunkt aller weiteren Untersuchungen

Kurzzusammenfassung
Entschließung der Stadtverordnetenversammlung von Zehdenick mit Protest gegen Ereignisse in der Trottheide und Unterstützung der Forderungen des Trottheide e.V.
Kommentar des Trottheide e.V.
Wichtige Unterstützung des Trottheide e.V. durch die Kommunalpolitik

Kurzzusammenfassung
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen
Kommentar des Trottheide e.V.
Bundesgerichtshof weist Revision gegen LG Neuruppin ab. Urteil wird rechtskräftig; damit auch die Bewertung als voraussichtlich hochgefährlich bestätigt

Kurzzusammenfassung
Wesentlicher Grund für Haftstrafen: gutachterlich bestätigte, für viele Jahrzehnte voraussichtlich hochgefährliche Ablagerungen
Kommentar des Trottheide e.V.
Strafgerichtliche Verurteilung einiger Täter im Fall Trottheide in erster Instanz durch Landgericht Neuruppin

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